Der EU-Reformvertrag - aktueller Stand
Nach der Ablehnung des „Vertrages von Lissabon“ durch die irische Bevölkerung am 12. Juni 2008 geht die Ratifizierung in den anderen Mitgliedsstaaten weiter. Darauf haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in Brüssel am 20. Juni 2008 geeinigt.
Der Europäische Rat brachte ein klares Bekenntnis zum Lissaboner Vertrag, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie zeigte sich zufrieden mit den Aussichten für den Reformprozess: "Wir haben die Dynamik des Prozesses zur Umsetzung des Lissaboner Vertrages erhalten können." Die Staats- und Regierungschefs waren sich zugleich einig: Es ist mehr Zeit erforderlich, um die Lage zu analysieren.
Am 13. Dezember 2007 hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon unterzeichnet – einen Reformvertrag, der der Europäischen Union eine neue Grundlage geben soll.
Deutschland: Ratifizierung auf gutem Weg
In Deutschland ist das parlamentarische Ratifizierungsverfahren bereits abgeschlossen, Bundestag und Bundesrat nahmen das Zustimmungsgesetz zum Lissaboner Vertrag jeweils mit großer Mehrheit an.
Gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon sind Klagen beim Bundesverfassungsgericht wegen der vermeintlichen Beeinträchtigung fundamentaler Verfassungsprinzipien erhoben worden. Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht unterzeichen. Er folgt damit - angesichts vorliegender Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz - einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Diese Vorgehensweise entspricht derjenigen bei den Klagen gegen den Vertrag von Maastricht und den Verfassungsvertrag. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass eine abschließende Ratifizierung in Deutschland rechtzeitig vor dem Jahresende 2008 erfolgen kann.
Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU
Auch die Union der 27 muss in die Lage sein, die Herausforderungen in einer sich dynamisch entwickelnden, globalen Welt erfolgreich zu bewältigen. Der Vertrag von Lissabon stärkt daher ihre Handlungsfähigkeit:
Vorsitzender im Europäischen Rat ist künftig ein hauptamtlicher, für zweieinhalb Jahre gewählter Präsident.
- Die Union erhält ein „Gesicht“ nach außen: Der „Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ leitet dann den Rat der Außenminister und wird Vizepräsident der Kommission.
Die Einführung der Doppelten Mehrheit sowie die weitere Reduzierung von Feldern, in denen einstimmig entschieden wird, erleichtern die Entscheidungsfindung spürbar.
Die länderübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wird ausgebaut.
Die EU wird transparenter und effizienter. Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten werden klarer abgegrenzt.
Stärkung von Demokratieund Grundrechtsschutz in der EU
Zugleich wird durch den Vertrag von Lissabon auch die demokratische Legitimation der Europäischen Union und der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessert:
Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden ausgeweitet. Es wird neben dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber und wählt künftig den Präsidenten der EU-Kommission.
Die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der nationalen Parlamente werden gestärkt.
Europäische Bürgerbegehren werden möglich. Mit mindestens einer Million Unterschriften können Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Mitgliedsländern die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu machen.
Die Grundrechtecharta der EU wird durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich.