Geburtsanzeigen
Einschreibung eines in Peru geborenen deutschen Kindes beim zuständigen deutschen Standesamt und Beantragung deutscher Geburtsurkunden.
Erklärung zur Namensführung von Kindern nach deutschem Recht
Für viele im Ausdland geborene deutsche Kinder ist es in vielen Fällen erforderlich, die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich zu klären, bevor der erste Pass ausgestellt werden kann. Dies ist z.B. oft dann der Fall, wenn die Eltern unterschiedliche Saatsangehörigkeiten besitzen, nicht verheiratet sind oder keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Informationen über die Möglichkeiten bei der Namenswahl für den deutschen Rechtsbereich für Kinder und Eheleute finden Sie hier.