Konsularservice
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Wichtiger Hinweis für vor 1975 geborene eheliche Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter
Das Bundesinnenministerium hat verfügt, dass vor 1975 geborene Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter, die bislang nicht deutsche Staatsangehörige sind, ab sofort bevorzugt einzubürgern sind, wenn -neben anderen Voraussetzungen- fortgesetzte Bindungen an Deutschland bestehen. Diese Bindungen können -neben weiteren Faktoren- insbesondere durch Sprachkenntnisse, familiäre Verhältnisse und Aufenthaltszeiten nachgewiesen werden. Einbürgerungsanträge können in der Botschaft gestellt werden. Genaue Auskunft zu den Voraussetzungen und zum Verfahren erteilt dieses
Merkblatt [pdf, 46.92k]
Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen durch Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen und Kreditvergaben über € 15.000,00 vorzunehmen.
Geldüberweisungen
Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von Western Union und Moneygram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in ca. 190 Länder zu transferieren.
Merkblatt Geldüberweisung [pdf, 126.39k]