Legalisationen und Beglaubigungen
Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte - oder umgekehrt - sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Peru findet das Verfahren der Legalisation öffentlicher Urkunden Anwendung.
Legalisation deutscher öffentlicher Urkunden
Im Ausland werden deutsche öffentliche Urkunden vielfach nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation). Dafür ist in der Regel die Vorbeglaubigung durch eine oder mehrere deutsche Berhörden erforderlich.
Auskünfte zum Verfahren erteilen die peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
Peruanische Vertretungen in Deutschland
Legalisation peruanischer öffentlicher Urkunden
Zuständig für die Legalisation peruanischer öffentlicher Urkunden ist die deutsche Botschaft. Die Legalisation bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit des legalisierten Dokumentes.
Damit peruanische Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen, Gerichtsurteile, notarielle Dokumente, Zeugnisse, etc.) von der deutschen Botschaft legalisiert werden können, sind je nach Art des Dokumentes Vorbeglaubigungen verschiedener peruanischer Behörden erforderlich.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen durch Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen und Kreditvergaben über € 15.000,00 vorzunehmen.