Besteuerung von Rentenzahlungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft Ihnen auch in steuerrechtlichen Fragen zur Rente nur allgemeine Informationen geben kann.
Ob für Renten, die aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ins Ausland gezahlt werden, Steuerpflicht nach deutschem Steuerrecht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es kommt darauf an,
- ob der Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist und
- ob es mit dem entsprechenden Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt, welches der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. Mit Peru existiert ein solches Abkommen bislang nicht.
Es kann auch sein, dass die Rente im ausländischen Wohnsitzstaat versteuert werden muss.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jemand insbesondere dann, wenn er trotz Wegzuges einen Wohnsitz in Deutschland behält oder wenn er sich weiterhin dauerhaft in Deutschland aufhält (mehr als sechs Monate im Jahr).
Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn jemand weder Wohnsitz noch dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat, hier aber Einkünfte erzielt, die im Einkommensteuergesetz als beschränkt steuerpflichtig aufgeführt sind. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zählen seit 01.01.2005 zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften.
Genauere Auskünfte, ob Ihre deutsche Rente zu versteuern ist, erhalten Sie bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnstaates und bei Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt. Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung aller beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu versteuern sind, zuständig.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzstr. 120
17033 Neubrandenburg
Tel: (0049) 395/380-1144
Email: finanzamt-neubrandenburg%27%de,ria
www.finanzamt-neubrandenburg.de
Sie können sich auch an einer Steuerberaterin, einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden; hier entstehen jedoch Kosten.
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Eine Parkbank in der Sonne
(© dpa/pa)