Rentenangelegenheiten
Bild vergrößern
(© picture-alliance/dpa)
Die Botschaft kann in Rentenangelegenheiten nur allgemeine Auskünfte erteilen, Rentenanträge entgegennehmen und weiterleiten sowie Lebensbescheinigungen ausstellen. Verlässliche Auskünfte zu Einzelfällen kann nur die zuständige Rentenbehörde erteilen.
Umfangreiche Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Weitere Informationen
Konto- und Adressenänderung
Auf folgender Website können dem Rentenservice Deutsche Post unter anderem Konto- und Adressenänderungen einfach mitgeteilt werden, auch aus dem Ausland. Diese können durch den Rentner selbst, Stellvertreter oder amtlich bestellte Betreuer ausgefüllt werden.
Rentenservice Deutsche Post
Ausbleiben einer Zahlung
Sollte eine Zahlung oder ein Scheck nicht ankommen, kann die Botschaft bei der Reklamation behilflich sein. Hierzu bedarf es der Adresse der Rentenkasse sowie der Referenznummer, unter welcher die Rente läuft, sowie die Angabe des Monats, auf den sich die Reklamation bezieht. Die Anzeige, dass eine Zahlung den Rentenberechtigten nicht erreicht hat, kann auch per Brief oder Fax erfolgen.
Bei Überweisungen und Scheckzusendungen kann es zu Verzögerungen kommen. Deshalb werden Reklamationen über das Ausbleiben einer Zahlung erst am Ende des Monats angenommen, für den die Zahlung ausbleibt. Auf die Dauer der Bearbeitung einer Ersatzzahlung durch die Rentenbehörde hat die Botschaft keinen Einfluss.
Lebensbescheinigungen
Empfänger von Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten jährlich ein Formular mit dem Hinweis, dass sie eine die dort aufgezählten peruanischen Behörden aufsuchen können, um ihr Überleben auf dem Formular bescheinigen zu lassen.
Für Rentenempfänger der DRV ist es also zukünftig nicht mehr zwingend erforderlich, dass ihr Überleben von der Deutschen Botschaft festgestellt und auf dem Formular bescheinigt wird. Die Deutsche Botschaft soll die Bescheinigung nur noch in Ausnahmefällen vornehmen.
Je nach Kontakt, Mitgliedschaft oder früherem Arbeitsplatz können Rentner der DRV sich z.B. auch wenden an:
- jede öffentliche peruanische Stelle
- die katholische oder die evangelische Kirche,
- das deutsche Altersheim,
- den Deutschen Club,
- die Vertrauensärzte der Botschaft,
- die deutschen Schulen,
- das Goethe-Institut,
- die GTZ,
- die deutsch-peruanische Handelskammer
Soweit bei Inanspruchnahme der amtlichen Stellen in Peru oder genannten deutschen Institutionen Kosten entstehen, sind diese durch den Rentenempfänger zu tragen.
Empfänger von Wiedergutmachungsrenten müssen mit dem bekannten Formular wie bisher an der Botschaft vorsprechen.
Wichtige Informationen für Empfänger von Lebensbescheinigungen [pdf, 101.48k]